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Omne animal, simul atque in gravissimo bello animadversionis metu degendae ego praesidia firmissima filium.

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Wissen - worauf es ankommt
"Immobilien sind einfach so viel mehr als Häuser, sie sind Zuhause, der sichere Hafen und die Wohlfühloase."
Andrea Regnery
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Inhaberin
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Was tun wir für Sie

Was tun wir für Sie?

Mit unserem Team aus ausgebildeten Mitarbeitern sind wir immer an Ihrer Seite und schauen für Sie auch über den Tellerrand hinaus. Wir begleiten Sie (und wir nehmen dies wörtlich) von A-Z. Wir unterstützen Sie bei Schäden, gehen in die Gespräche für Sie mit den Versicherungen, sollte hier etwas mal nicht rund laufen. Wir beraten Sie fachlich zu allen Versicherungsthemen. Hier ist das Fachliche sehr wichtig, für uns ist das Miteinander/Füreinander, Beraten mit viel Empathie wichtig.

Von wem erhalten wir unsere Provision?

Nicht von Ihnen, unserem Kunden, sondern von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften

Häufig gestellt Fragen

Was tun wir für Sie als Käufer?

Wir suchen für Sie Ihre Traum-Immobilien, Ihr neues Zu Hause. Haben Sie dies bei uns gefunden, dann freuen wir uns sehr, Sie durch den ganzen Kaufprozess begleiten zu dürfen. Was bedeutet dies? Wir besichtigen gemeinsam die in Frage kommenden Immobilien. Sie haben *Sie* gefunden? Dann gehen wir gemeinsam die nächsten Schritte. Sie erhalten alle relevanten Informationen. Beantworten alle Fragen, sofern möglich. Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Finanzierung. Stimmen mit Ihnen und dem Verkäufer die wichtigen Punkte ab. Lassen in Ihrem Auftrag den Kaufvertrag erstellen. Prüfen diesen für Sie im Vorfeld. Auch der Notartermin wird durch uns für Sie und den Verkäufer abgestimmt. Nach der Beurkundung überwachen wir für Sie,  dass die Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit gegeben sind. Und wenn dann alle formuellen Dinge erledigt sind, kommen wir zur schönsten Sache bei einem Kauf. Wir übergeben Ihnen Ihre Immobilie. Auch dem Kauf sind wir für SIE da. Es liegt uns am Herzen, dass Sie glücklich und problemlos in Ihr neues Zuhause einziehen.

Was tuen wir für Sie als Verkäufer?

Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann freuen wir uns, wenn wir Sie hier kompetent unterstützen dürfen. Wir führen ein erstes Gespräch und stimmen die Dinge ab, die für Sie als Verkäufer wichtig sind. Wir bewerten Ihre Immobilie auf Grundlage Ihrer Angaben und machen uns ein persönliches Bild vor Ort. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam alle Unterlagen zusammen, die wir für eine professionelle Vermarktung benötigen. Wir besprechen gemeinsam den Kaufpreis. Wir lassen durch unseren Fotografen traumhafte Bilder erstellen. Wir erstellen das Expose für die Vermarktung. Wir stellen Ihre Immobilie erst Kunden aus unserer Kundenbank vor, bevor wir die Immobilie auf den bekannten Portalen veröffentlichen. Wir führen in Abstimmung mit Ihnen Besichtigungstermine durch. Im Vorfeld werden die Interessenten durch uns geprüft. Bei Besichtigungen ist es für uns wichtig, dass wir diskret und feinfühlig vorgehen. Gibt es zB. Kinder in Ihrem Haushalt, so halten wir es in der Regel für wichtig, wenn die Kinder bei den Besichtigungen nicht dabei sind. Hier richten wir uns gerne nach Ihren Wünschen. Wir führen alle Gespräche mit den Käufern, mit dem Notar, mit den Ämtern (sofern erforderlich), mit der Bank des Käufers etc. . Wir lassen den Kaufvertragsentwurf im Auftrag des Käufers erstellen und prüfen diesen im Vorfeld. Wir sind an Ihrer Seite bei dem Beurkundungstermin. Wir begleiten Sie und den Käufer auch nach der Beurkundung, wie zB: Überwachung gemeinsam mit dem Notar, wann die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit gegeben sind, etc. . Und zum Schluß: Wir übergeben dem Käufer nachdem alle Formalitäten erledigt sind und der Kaufpreis an Sie gezahlt wurde, *Ihre* Immoblie.

Wann erfolgt der Notartermin für das Grundstück ?

Sobald eine verbindliche Finanzierungsbestätigung über die gesamte Bausumme (Haus, Grundstück und Baunebenkosten) von der Bank vorliegt, kann der Notartermin erfolgen.

Was ist eine Auflassungsvormerkung ?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Ankündigung einer rechtsgeschäftlichen Übertragung von Eigentum. Es wird also formal angekündigt, dass sich die Eigentums-verhältnisse vom betreffenden Grundstück ändern werden. Für Sie bedeutet das eine verbindliche Vormerkung als künftiger Eigentümer.

Wer ist beim Notartermin mit anwesend?

Grundsätzlich alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer des Grundtückes (z.B. Eigentümergemeinschaft) und alle Käuferparteien (entweder Sie als Einzelperson oder bei Ehepartnern beide Personen, oder bei Käufer-gemeinschaften - wenn ein Grundstück auf mehrere Käuferparteien aufgeteilt wird - alle Käuferparteien).

Was ist eine Grundschuldbestellung?

Eine Grundschuldbestellung ist eine Zustimmung des Eigentümers eines Grundstücks zu der Belastung seines Grundstücks (z.B. zur Absicherung von Darlehen der Bank) mit einer Grundschuld. Die Grundschuldbestellung umfasst auch den Antrag auf Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Zur Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch, muss die Bewilligung entweder notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt dem zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) vorgelegt werden.

Wie läuft der Notartermin ab?

Zunächst wird vom Notar festgestellt ob alle rechtmäßigen Partien anwesend sind (Ausweis nicht vergessen). Danach wird der Kaufvertrag im wortlaut durchgegangen (vorgelesen) und gegebenfalls auf eventuelle rechtmäßige Besonderheiten hingewiesen. Am Ende erfolgt die Beurkundung durch die Unterschriften aller Parteien.

Wann bin ich Eigentümer?

Durch die Auflassungsvormerkung sind Sie zunächst nur als künftiger Eigentümer des Grundstückes vorgemerkt. Ist die Zahlung für das Grundstück durch Sie erfolgt, werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Erfolgt die Zahlung des Grundstückes über ein Bankkredit, wird zusätzlich in das Grundbuch eine Grundschuld eingetragen. In diesem Fall steht die Bank bis zur Rückzahlung des Darlehens immer im 1. Rang.

Wie erfolgt die Zahlung?

Nach dem Erhalt der jeweiligen Zahlungsaufforderung, in Form einer Rechnung, reichen Sie diese an die Kreditbank weiter. Diese veranlasst dann die einzelnen Zahlungen an die entsprechenden Zahlungsempfänger.

Wann ist die Zahlung fällig?

Nach schriftlicher Aufforderung des Notars, wenn alle Zahlungsvorraussetzungen erfüllt sind. In der Regel ist das nach 4-6 Wochen der Fall.

Andrea Regnery

Versicherungsfachfrau
Expertin für betriebliche Altersvorsorge
Immobilienmaklerin
Obertal 24d, 56077 Koblenz
andrea@a-regnery.de
andrea.regnery@signal-iduna.net
+49 261 97 34 93 60
+49 261 97 34 93 61

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